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   BGH, 04.12.1985 - 1 StR 394/85   

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https://dejure.org/1985,10036
BGH, 04.12.1985 - 1 StR 394/85 (https://dejure.org/1985,10036)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1985 - 1 StR 394/85 (https://dejure.org/1985,10036)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1985 - 1 StR 394/85 (https://dejure.org/1985,10036)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beruhen eines Urteils auf einem Fehler in der Vereidigung des Dolmetschers - Geltung des Eides eines Dolmetschers im strafgerichtlichen Verfahren

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 211
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83

    Abwesenheit des Dolmetschers für 15 Minuten in der Hauptverhandlung - Fehlen der

    Auszug aus BGH, 04.12.1985 - 1 StR 394/85
    Doch kann - wie der Generalbundesanwalt unter Hinweis auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. vom 27. August 1953 - 3 StR 147/53 - bei Dallinger MDR 1953, 722; Urt. vom 17. Januar 1984 - 5 StR 755/83) zutreffend ausführt - ausgeschlossen werden, daß das Urteil auf dem Rechtsfehler beruht, der Dolmetscher also, weil er nicht nach § 189 Abs. 1 GVG vereidigt wurde, weniger zuverlässig übertrug als er dies sonst getan hätte; denn sowohl das Gericht als auch der Dolmetscher gingen davon aus, der allgemeine Eid, auf den der Dolmetscher sich jetzt berufen hatte, binde ihn auch in diesem Verfahren.
  • OLG Koblenz, 19.11.1993 - 2 Ws 654/93

    Dringender Tatverdacht; Tatsachenmaterial; Wahrscheinlichkeitsurteil;

    Da die Zeugin soweit insbesondere unter Berücksichtigung der Angaben des Vernehmungsbeamten (Bl. 109 GA) - ersichtlich - bei ihrer polizeilichen Vernehmung ebenso wie in der Hauptverhandlung von einer Haschischlieferung an den Angeklagten nichts erwähnt hat, käme nach Auffassung des Senats eine solche Erwartung auch der spekulativen Vorausschau eines nur möglichen weiteren belastenden Ermittlungsergebnisses (vgl. Parigger in NStZ 1986, 211) gleich, die zur Begründung des dringenden Tatverdachts im Sinne von § 112 Abs. 1 StPO nicht herangezogen werden darf.
  • BGH, 27.05.1986 - 1 StR 152/86

    Bindung an das Strafverfahren bei fehlender Vereidigung einer Dolmetscherin -

    Es kann aber ausgeschlossen werden, daß das Urteil auf diesem Verfahrensmangel beruht, die Dolmetscherin also, weil sie nicht nach § 189 Abs. 1 GVG vereidigt wurde, weniger zuverlässig übertrug als sie dies sonst getan hätte; denn sowohl das Gericht als auch (nach Belehrung durch den Vorsitzenden) die Dolmetscherin gingen davon aus, der allgemeine Eid, auf den sich die Dolmetscherin berufen hatte, binde sie auch in diesem Verfahren (vgl. BGH, Beschl. vom 4. Dezember 1985 - 1 StR 394/85 - im Anschluß an BGH NStZ 1984, 328).
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